Die polnische Verfassung vom 03.05.1791
Unter August III. der Starke geriet Polen verstärkt unter den Einfluss des großen östlichen Nachbarn Russland. So setze Zarin Katharina II. die Wahl ihres ehemaligen Geliebten Stanislaus Poniatowski zum polnischen König durch.
Nach seiner Thronbesteigung 1764 versuchte der neue König Stanislaus II. August die Monarchie vor dem Verfall zu retten. Seit Jahren erstarte der Staat in Dekadenz und Argonie. Politisch herrschte seit Jahren eine Anarchie, die sich durch das Liberum Veto äußerte. Durch das Liberum Veto konnte im Sjem - dem polnischen Reichstag - ein einzelner Abgeordneter Gesetze verhindern. Seit 1764 ist das Liberum Veto faktisch abgeschafft worden, rechtlich wurde es durch die Verfassung von 1791 aufgehoben.
Ein weiterer Punkt, der den polnischen Staat schwächte war, die Bildung von Adelsvereinigungen gegen den Staat. So schlossen sich in der Festung von Bar in Podolien 1768. So versuchte dieser Bund die Unabhängigkeit des polnischen Staates gegen das zaristische Russland zu verteidigen. Nach anfänglicher Vermittlung schickte König Stanislaus II August Soldaten, die die Festung Bar einnahmen. Durch den parallelen Ausbruch eines weiteren Aufstandes in Ostpolen. Zur Unterstützung der Konföderation von Bar, insbesondere in Litauen und Ostpolen war sie sehr populär, forderten ausländische Hilfe an, die zum Krieg zwischen Russland und dem Osmanischen Reich führte.
Konföderationstruppen zogen marodierend durch das ganze Land und schlugen die russischen Truppen mehrmals. Durch diese Siege ermuntert, zog der Rat der Konföderation 1770 nach Ungarn und entsandte an alle wichtigen Höfe eigene Vertreter. Von Ungarn aus unternahm die Konföderation von Bar Verhandlungen mit den führenden europäischen Großmächte zur Bildung einer antirussischen Koalition auf. Als Kommandeur der antirussischen Truppen entsandte Louis XV. den späteren Revolutionsgeneral Charles Francios Dumouriez, der durch sein ungerechtes Urteil über Stanislaus II. August dessen Beitritt zur Koalition verhinderte. 1772 verschwand die Milizarmee endgültig.
Die polnischen Nachbarn Österreich, Preussen und Russland bedienten sich in den Jahren 1770 - 1772 am polnischen Staatsgebiet. Zunächst besetzte Österreich einige Orte an der polnischen Grenze später folgte die widerstandslose Einnahme ganz Galiziens. Katharina II besetzte alle Gebiete östlich von Düna und Dnjepr, während Preussen die Landverbindung zwischen Ostpreussen und dem preussischen Kernland herstellen konnte.
Die bisher angestrebten Bemühungen König Stanislaus II. August von Polen zur staatlichen Reform wurden nun verstärkt. Diese Reformbemühungen endeten 1791 - nach Ausbruch der französischen Revolution - in der ersten freiheitlichen Verfassung Europas. Damit war die polnische Verfassung - noch vor der Verfassung des revolutionären Frankreichs - die modernste Verfassung Europas.
Das Verfassungsdokument besteht aus dem Gesetz betreffend die freien königlichen Städte in den Staaten der Republik vom 14.04.1791 und dem Gesetz über die Regierung vom 03.05.1791.
Im ersten Moment wird die Rechtsstellung der Städte im polnischen Königreich geregelt. Auch werden einige alte Adelsrechte abgeschafft. Insbesondere wird durch Artikel I. Nr. 11 ein Gesetz aus dem Jahre 1505 aufgehoben, wonach Adelige unter Strafe des Verlustes des Adels und der Einziehung ihres Besitzes verboten war, das Bürgerrecht anzunehmen und Handel und Gewerbe auszuüben. In Artikel II. Nr. 2 wurde das bisherige Habeas-Corpus-Akte auch auf alle Bürgerlichen ausgeweitet.
Es wurden neue Gerichte, so genannte "Assessorio" eingerichtet. Diese Gerichte bestanden aus zwei Großkanzlern (bzw. Unterkanzlern als Stellvertreter), einem Kanzleivorsteher, mehreren Sekretären der Krone und den Notaren. Dieses Gericht war zuständig für Appelationen an Adeligen und Städten und später nur für Anliegen der Städte (Rechtssachen und Urteile der Städte) sowie Angelegenheiten der Woiwoden und bei sogenannten "Judenstreitigkeiten". Weiterhin beschäftigte sich das Gericht mit Streitigkeiten von Inhabern königlicher Güter bzw. bei Streitigkeiten von Privilegien.
Zu den wichtigsten Eckpunkten dieser Verfassung gehörte die Gleichstellung von Bürgertum und Adel. Die konstitutionelle Monarchie wurde beschlossen und der König sollte sich auf repräsentative Aufgaben beschränken. Durch eine Volksversammlung wurde die Regierung gewählt. Der römisch-katholische Glaube wurde als Nationalreligion in die Verfassung geschrieben, jedoch für andere Religionen herrschte Religionsfreiheit.
Durch die von Russland unterstützte Konföderation von Targowica wurde die Verfassung von 1791 abgelehnt und die Wiedereinführung der alten Rechte. Im Mai des Jahres 1792 marschierten russische Truppen in Polen ein. Offiziell wurde der Einmarsch mit der Entstehung einer Jakobiner-Herrschaft begründet. Am 23. Juli 1792 schloss sich der König gezwungenermaßen der oppositionellen adeligen Vereinigung an, und berief nach den alten, nicht mehr geltenden Bestimmungen einen Reichstag nach Grodno ein, wo dieser am 29. September 1792 die Verfassung vom 3. Mai 1791 rechtswidrig wieder aufhob. Am 23.04.1793 stimmte der Sjem - eingekesselt von russischen Truppen - einer erneuten Gebietsabtretung zu. Preussen erhielt Danzig sowie die spätere Provinz Posen während Russland nach dem heutigen Weißrussland und der restlichen Ukraine griff. Noch vor der zweiten polnischen Teilung 1793 wurde durch den Sejm zu Grodno am 29.09.1792 aufgehoben.
- Annahme der Verfassungsurkunde durch die polnischen Stände
- Huldigung der Stände an den König
