Eulogius Schneider's ehemaligen Professors in Bonn etc. Schicksale in Frankreich.

von Christoph Friedrich Cotta

16.

Ob indessen dies Amt nicht Schneiders Kopf noch mehr erhitzte, und ihn zu Schritten verleitete, die seinem hier aufgeführten und öffentlich gethanen Versprechen gar nicht gemäß waren, läßt sich am besten aus seinen nachherigen Handlungen und Aeusserungen schließen. Zwar hat er, schon in der eben angeführten Rede und dem an die Friedensrichter erlassenen Schreiben zu Genüge verrathen, daß er wohl, statt gerecht und strenge, eben so leicht-grausam und unmenschlich handeln könne, zumal bei einem so leidenschaftlichen Gemüthe, wie das Seinige war; allein wirkliche Thatsachen werden uns am ersten sagen können, ob nicht durch eben dies Amt, dem er zur Zeit vorstand, sein Charakter noch mehr verschlimmert worden ist, und daher ihn zu wirklichen Grausamkeiten verleitet hat. Für jetzt führe ich das an, was er den 2ten Mai 1793. Bekannt gemacht hat, wo er über die Nothwendigkeit der Errichtung eines Revolutionsgerichtes zu Strasburg spricht:

Monarchien und Despoten können durch Kniffe und Erschaffung der Geister gegründet werden, in neuerwachten Republiken baute nur strenge Beobachtung der Gesetze und unerschütterliche Mannkraft das Gebäude der Ewigkeit. Menschen kann man betrügen, die Menschheit nicht. Sobald der freie Bürger seine Existenz fühlt, fühlt er auch seine Kraft, und gebraucht sie als ein freier Mann, zum Schutz seiner unveräußerlichen Rechte und zum Niederdonnern jedes Unterdrückers. Der Mensch kann und muß oft nachsichtig gegen seinen Nebenmenschen seyn, der Republikaner schwingt das SChwerd des unerbittlichen Gesetzes mit gleicher Kraft über den Häuptern seiner Freunde, wie über den Häuptern seiner Feinde. Brutus kennt als römischer Konsul keinen Ruf der Natur, wenn dieser im Widerspruche steht mit den Gesetzen seines Vaterlandes. Er gebietet seine Söhne hinzurichten, weil sie einen Tirannen unterstützten; ihn rührt nicht das Weinen der Mutter, ihn erschüttern nicht die Fürbitten des Volkes, er spricht Recht, und kümmert sich nicht darum, ob die Welt untergehe oder nicht.

Brutus schützte durch seine Strenge die Rechte der Republik, die Rechte jedes einzelnen Bürgers; er wußte, daß kein Gift gefährlicher ist, als Nachgiebigkeit in einem neugeborenen Freistaate. Hier müssen alle Kräfte mächtig angespannt (nicht überspannt) seyn, denn eine ächte Republik ist das Meisterstück menschlicher Kraft und menschlichen Willens, und nie schufen Trägheit und Schlafmützensinn der Menschheit würdige Meisterstücke.

Wir leben in einer Zeit, wo Menschen nothwendig sind, unerschütterlich, unerbitterlich, wie Brutus; sie müssen die Ecksteine unsrer neune Republik seyn, das Gebäu der Freiheit zu schützen; sie müssen die Felsen seyn, woran die Prachtwagen der Tirannen zersprengen, daß die Verwegenen herabstürzen, und von ihnen eigenen Rossen blutig zerrissen werden (!!).

Strasburg hat ein peinliches Tribunal, allein die Richter sind oft nachgiebit, wie schwache Väter, anstatt daß sie strenge, nicht blutdürstig, wie das Gericht Gottes seyn sollten. Keine Gnade! Sie ist immer Gift; Gerechtigkeit! Sie allein ist ächter Republikaner würdig. Denn Republikaner müssen nach denselben Gesetzen richten, wonach die Natur richtet, und diese kümmert sich nicht, ob Städte und Länder versinken oder nicht, sie geht unwandelbar ihren geraden Gang, schaut weder rechts noch kinks, gießt Lebenskraft auf den, der gerade mit ihr geht; verzehrendes Feuer auf denm, der vom Wege abweicht; oder von ihr gegen den Strom schwimmt. Die Natur lebt noch in ihrer vollen Kraft, wo sind die berühmten vier Monarchien?

Das rheinische Departement wimmelt von entschlossenen oder feigen Feinden der Republik; einige suchen mit Mauerbrechern den neuen Tempel der Freiheit zu erschüttern; andere untergraben seine Fundament langsam, aber fürchterlich. Beide treffe das Schwerd der Gerechtigkeit, denn beide sind gleich gefährlich. Also Bürger, ein unerbittliches strenges Tribunal werde errichtet wider jeden dreisten, oder feigen Angreifer unsrer Republik; Männer, fest und gerecht wie die ewige Natur, müssen richten, ohne Furcht und ohne Schwäche. Sie müssen wie jene Engel mit feurigen Schwerde am Eingange des neuen Paradieses stehen und niederschlagen, was dem Gesetze widerstrebt.

Ich bin nicht grausam, aber ich halte es für meine Pflicht, strenge Maaßregeln zu empfehlen, weil unsre Lage sie nothwendig macht. So lange wir nicht mit Feuereifer alles vernichten, was früh oder spät unsere Freiheit erschüttern kann, arbeiten wir nicht im wahren Geiste der Revolution; wir wir verlarven nur die Krankheit, kuriren sie aber nicht. – Paris ist entfernt; die gewöhnliche Form der Gerichte dehnt sich zu sehr in die Länge. Beispiele müssen schnell wirken, wenn sie mächtig wirken sollen; die Republik muß mit großer Kraft durchgesetzt werden, wenn sie bestehen soll, das Gesetz muß unerbittlich richten, sonst schleicht wieder Tirannei und Despotismus ein. Tod den Verbrächern und Feinden der Freiheit, Schutz und Schirm ihren Vertheidigern!

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Bemerkungen über diesen Aufsatz zu machen, finde ich um so weniger nöthig, da schon der Ton, welcher darinn herrscht, laut und stark genug ist, und also den Leser schon selbst zu Bemerkungen über den Verfasser desselben auffordert. Um aber die Meinungen, welche der Leser durch den vorstehenden Aufsatz über Schneider gefaßt haben wird, noch mehr zu begründen, führe ich einen andern, von ihm selbst bekannt gemachten Bericht (Argos St. 55. 2. Jahrgang. Pom.Mai 1793) an.

»Das Gesetz, heißt es, vom 9ten April verordnet, daß alle diejenigen, welche einen Aufruhr zur Widerderherstellung der Königschaft machen, als Rebellen angesehen, und nach der Vorschrift des Gesetzes vom 19ten März mit dem Tode bestraft werden sollen. Die Criminalgerichte sind befugt, sich jedesmal in dem Hauptort des Districts, worin das Verbrechen ist begangen worden, oder auch anders wohin zu begeben,. Und dort die Schuldigen ohne weitere Prozeßform auf die schriftliche oder mündliche Aussage von zween Zeugen zu richten. Schon zweimal war das hiesige peinliche Gericht in dem Falle über dies Verbrechen zu urtheilen; einmal zu Barr, wo ein Fanatiker, Namens Arbogast, auf öffentlicher Strasse ausgerufen hatte: Vive le Roi! (der König soll leben!) Ein andermal zu Zabern, wo zwei Aristokraten, Namens Andreas Ziß und Lorenz Klein, in der Bierschenke, Sonntags den ersten Mai ein Lied gesungen hatten, worin es unter andern hieß:

Es leb‘ die Municipalität,
Die hinten und vorn nichts versteht.
Es leb‘ des Dauphins Sohn,
Der bald besteigt den Thron.

In beiden Fällen glaubte der öffentliche Ankläger, es sey wirkliche Aufforderung zur Wiederherstellung der Königschaft vorhanden, und trug also auf die Todesstrafe an, nach dem Gesetze. Besonders bestrebt‘ er sich zu Zabern, die Richter zu einem männlichen, der Gerechtigkeit eben so wohl, als den jetzigen Umständen angemessenen Sprache zu bewegen. Er zeigte in einer ausführlichen Rede, wie gefährlich ein solches Lied werden können, wenn es weiter bekannt und gesungen würde. Er suchte den starken Einfluß der Volksgesänge auf die öffentliche Meinung darzuthun. Er bewies aus den Umständen und aus dem Charakter der Schuldigen, daß sie bei Absingung des Liedes boshafte Absichten hatten. Er behauptete, rechtschaffene Richter können nicht mit den Gesetze kapituliren, und müssen die Stimme des Mitleids gegen einzelne ersticken, um das Ganze zu retten. Aber was geschah? Die Richter dachten nicht wie der öffentliche Ankläger. Ihre beiden Sprüche scheinen mehr die Rechtfertigung der Verbrecher, als ihre gesetzliche Strafe zum Zwecke zu haben. Sie glauben nicht, daß besonders in dem Liedchen von Dauphin wirkliche Aufforderung der Königschaft Statt hat. Sie entschuldigten den von Barr, weil er betrunken war; als wenn der trunkene Mensch nicht immer sagte, was er nüchtern denkt, (!!) und als wenn ein Laster das andre entschuldigte. Sie waren nachsichtig genug gegen die von Zabern, welcher Gesang keine besondern Folgen gehabt hatte, gerade, als wenn man erst warten müßte, bis das Haus in Flammen steht, um den Mordbrenner zu strafen. Sie begnügten sich also, an beiden Orten, die Schuldigen als Aristokraten der Wohltaten des Gesetzes zu berauben, sie der Rechte des staatlichen Bürgers verlustig zu erklären, an die Guillotine gebunde zwei Stunde lange auszusetzen, und dann bis zum Frieden einzusperren. Diese Strafe ist unbedeutend für Menschen, die eine Seele haben. Aber ein Fanatiker bekümmert sich wenig darum. Auch mag sie einmal Wirkung thun; aber wenn sie öfters wiederholt wird, so fängt das Volk an, die Richter einer großen Schwäche, oder selsbt des Rojalismus zu beschuldigen. Man spottet am Ende darüber, und das Gesetz bleibt ohne Kraft. So lange nicht ein paar Köpfe vom Rumpfe fallen, legen sich unsre Aristokraten nicht zum Ziele. Ist denn ihr Leben mehr werth, als das Leben von so vielen Tausenden, die um ihrentwillen auf dem Schlachtfelde gestorben sind? Ha! man sieht das Blut, welches für die Freiheit des Vaterlandes fließt, gleichgültig an, und man scheut sich, das Blut der Verräther zu vergießen. Wer ist denn schuldig an allen unsern Leiden? Wer hat das vergossene Frankenblut zu verantworten? Sind es nicht die Rojalisten und Fanatiker, die sich noch unter uns befinden? Wären wir unter uns einig, so würde kein Tirann daran denken, uns zu bekriegen. Wer hindert denn unsere Einigkeit? Niemand als die Fanatiker und Rojalisten. Diese müssen wir also zuerst bändigen. Und wodurch werden wir sie bändigen? Durch die Guillotine, durch nichts, als die Guillotine. Jede andre Strafe ist ihnen gleichgültig; denn sie hoffen auf ihren Meßias, wie die Juden. Der wird ihnen dann, so wähnen sie in ihrer Blindheit, alles wieder reichlich ersetzen. Also drein geschlagen! oder wir sind die Narren im Spiel. Lasset sie Meister werden; sie werden ganz anders mit euch verfahren. - -

Der heutige Aufsatz ist ein neuer Beweis, wie nöthig es sey, ein Revolutionsgericht in unserm Departement zu errichten. Ich sage es noch einmal: unsre gewöhnlichen Gerichte taugen nichts zu solchen Processen. Sie sind zum Theile aus bekannten Anhängern der alten Verfassung zum Theile aus Juristen (Hommes de loi) zusammengesetzt, die immer sorgfältig an den Formen nagen, und über der Schale den Kern vergessen. Lasset heute ein Revolutionsgericht entstehen; innerhalb vierzehn Tagen werden alle Aristokraten bekehrt seyn, oder doch dergleichen thun.«

Aber Schneider glaubte sich über seinen Lieblingsgegenstand noch nicht genug erklärt zu haben, und fuhr also in einer besondern Apostrophe an die Strasburger weiter fort:

»Mitbürger, was ich in obigen Aufsatze sagte, ist lautere Wahrheit. Nun läßt sich aber auc leicht erklären, warum der öffentliche Ankläger das Zutrauen der achten Sektion verloren hat. In dieser achten Sektion befinden sich Fanatiker und Royalisten die Fülle. Der Präsident dieser Sektion heißt Wehrlen, ein heiliger Mann, der wegen seines großen Patriotismus zweimal ist abgesetzt worden. Er gehört zu denen, welche die berüchtigte Adresse, wodurch man die Ehre der Bürger Strasburgs so grausam brandmarkte, und worin so sehr wider die Absetzung des Königs getobt wurde, aus allen Kräften unterstützte. Wer vor dem zehnten August ein Rojalist war, der muß erst Proben geben, daß er seitdem eines andern Sinnes geworden sey. Diese Proben bestehen etwa nicht in Eiden und Worten, sondern in Handlungen. – Ha! ihr Herren Wortführer in den Sectionen, wie viele unter euch haben  sich einschreiben lassen, nach der Vendee zu marschieren? Wo seyd ihr?wo sind eure geputzten, gepuderten Söhne und Tochtermänner? Hervor! hervor! in’s Schlachtfeld? – Bisher haben nur Sansculottes, nur Jakobiner sich gestellt. Sehet da die wahren Republikaner! Aber ihr müsset Strasburg vertheidigen! Ja, wohl vertheidigen! Dem Wucherer ist es einerlei, ob er ein Republikaner oder ein Königsknecht ist, wenn er nur Geld sieht. Dem Intriguanten ist es einerlei, ob er den Fürsten oder das Volk belügt, wenn er nur Speck stehlen kann! Aber ---


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