Die Würtemberger in Mergentheim.

Geschrieben von einem Augenzeugen im Jahre 1810.

Beilage 8

Bekanntmachung.

Von dem — zu Bestrafung der Aufwiegler und Rädelsführer an der in dem Fürstenthum Mergentheim ausgebrochenen frevelhaften Rebellion, gnädigst niedergesetzten Martialgericht, sind am 1. Und 2. Juli d. J. nachfolgende Strafurtheile gefällt, und der allerhöchsten Intention Seiner Königlichen Majestät gemäß, folglich vollzogen worden.

Verurtheilt wurde

  1. Franz Werner von Markelsheim, als des Hochverraths schuldig, zur Todesstrafe durch den Strang und Vermögenskonfiskation;
  2. Joseph Lurtz von Ringershausen, wegen schwerer Verbrechen gegen den König und Staat, zu lebenslänglicher Festungsarbeit und Vermögenskonfiskation;
  3. Heinrich Dörner von Althausen, wegen eines indirekten Antheils, zu dreimonatlicher Festungsarbeit;
  4. Peter Kilian von Oberbalbach, als Hochverräther, zur Todesstrafe durch Erschießen;
  5. Johannes Fischer, Mehlhändler von Mergentheim, wegen schwerer Verbrechen gegen König und Staat, zu lebenslänglicher Festungsarbeit neben Vermögenskonfiskation;
  6. Johseph Heim von Markelsheim, als Hochverräther zur Todesstrafe durch Erschießen, du zur Vermögenskonfiskation;
  7. Sebastian Scholl von Markelsheim, wegen besonders thätigen Antheils an den Aufruhr, zu fünfjähriger Festungsarbeit;
  8. Paul Eichinger von Markelsheim, als Hochverräther, zur Todesstrafe durch Erschießen und zu Vermögenskonfiskation;
  9. Lorenz Haun von Oberbalbach, als Hochverräther, zur Todesstrafe durch Erschießen und Vermögenskonfiskation;
  10. Franz Schies von Oberbalbach, zur Todesstrafe durch Erschießen und Vermögenskonfiskation;

welche Urtheile sogleich in Vollziehung gesetzt wurden.

 

Mergentheim, den 2. Juli 1809.

Königl. Gnädigst niedergesetztes Martialgericht


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