Franz Kasimir von Kleist

* 25.01.1736 in Stettin
† 30.03.1808 in Berlin

Der fünfte Sohn Franz Kasimir des preußischen Generalleutnants Franz Ulrich von Kleist erblickte am 25.01.1736 in Stettin das Licht der Welt.

Im Alter von 19 Jahren trat Franz Kasimir von Kleist in das Infanterieregiment Nr. 27 seines Vaters ein und wurde 1755 zum Gefreiten-Korporal befördert. Seine nächste Beförderung folgte am 03.10.1756 zum Fähnrich und am 16.01.1758 wurde er zum Leutnant und General-Adjutant befördert. Am 25.08.1758 wurde er in der Schlacht von Zonsdorf verwundet und im folgenden Jahre geriet er bei Maxen in Gefangenschaft. Bereits am 27.05.1760 erfolgte seine Ernennung zum Premierleutnant. Bei der Belagerung von Schweidtnitz leistete er als Ingenieur-Offizier in der Zeit vom 07.08. bis 09.10.1760 wichtige Dienste. Kleist zeichnete sich auch in der Folge entsprechend aus, sodass unter Datum des 13.10.1762 König Friedrich II. an den General von Tauentzien schrieb:

Der Lieutnant von Kleist vom Landständischen Regiment soll von Mir das Patent als Capitain bekommen und will Ich solchen zugleich als Adjutant zu Mir nehmen.

Und so trat er den Dienst als Flügeladjutant des Königs an.

Nach Ende des Siebenjährigen Krieges erfolgte seine nächste Beförderung datiert auf den 10.04.1769 zum Major und zugleich wurde er Adjutant des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen. Am 11.01.1777 erfolgte seine Ernennung zum Oberstleutnant und tags drauf übertrug man ihm die Funktion eines Komapnieführers und Kommandeurs des ersten Bataillons des Infanterieregiments Nr. 20. Das Regiment lag in Magdeburg in Garnison.

Während des bayerischen Erbfolgekrieges führte Oberstleutnant von Kleist ein Freiwilligenregiment im Verband der Armee des Prinzen Heinrich. Am 14.07.1780 wurde ihm das Kommando über das 2. Bataillon des Infanterieregiments Nr. 20 übertragen. Seine Beförderung zum Obersten erfolgte wenige Wochen später am 02.09. desselben Jahres. Schon im folgenden Jahr wurde er zum Kommandeur des Infanterieregiments Nr. 20 ernannt.

Am 01.06.1788 beförderte König Friedrich Wilhelm II. den verdienten Offizier zum Generalmajor. Wenige Wochen, am 20.10.1788, später wurde er an die Spitze des Infanterie-Regiments Wunsch Nr. 12 gestellt. Er trat damit die durch Tod des Regimentsinhabers General Wunsch (1717-1788) freigewordene Stelle an. Sein neues Regiment lag in Potsdam in Garnison. Am 20.11.1792 verlieh der König ihm den Roten Adlerorden.

Während des Feldzuges am Rhein machte sich Kleist verdient. So wurde er am 12.01.1794 zum Generalleutnant befördert. und zum Generalinspekteur der Märkischen Infanterie ernannt. Mit Datum vom 06.10.1796 erhielt er eine Besoldung von 500 Thalern und 23 Groschen aus der Drostei Hamm monatlich bewilligt. Die Besoldung lief ab Dezember 1796.

Am 19.05.1800 verlieh König Friedrich Wilhelm III. den verdienten General den Schwarzen Adlerorden und am 20.11. desselben Jahres wurde er zum Chef des Infanterieregiments Nr. 5 und zum Gouverneur von Magdeburgburg ernannt. Vom März bis November 1801 war er kommandierender General des Westfälischen Corps d`armée. Am 22.05.1802 erfolgte seine letzte Beförderung zum General der Infanterie.

Während des Feldzuges von 1806 war von Kleist auch Kommandant der Festung Magdeburg. Der allgemein als schneidiger und tüchtiger Soldat geltende General von Kleist war zu jener Zeit durch zahlreiche Verwundungen und dem zunehmenden Alter ein gebrechlicher Mann geworden.

Da die Festung Magdeburg jedoch seit dem Jahre 1740 nicht mehr ausgebaut wurde und seit Ende des 18. Jahrhunderts auch keine Instandsetzungsarbeiten mehr vorangetrieben wurden, war die Festung auf einen modernen Krieg nicht vorbereitet.

Die Festung hatte genügend Proviant und Fourage sowie 24.000 Mann und gut 600 Geschütze. So war sie den feindlichen Verbänden zumindest zahlenmäßig überlegen. Es schien zunächst so, als ob der General der Infanterie Franz Kasimir von Kleist die Festung zu verteidigen gedachte. Erst als am 06.11.1806 ein preußischer Offizier in Begleitung von zwei französischen Unterhändlern in die Festung Magdeburg kam und über die Kapitulation von Prenzlau berichtete, änderte der preußische Offizier seine Meinung und war zur Kapitulation bereit. Kurz vor der Entscheidung, die Festung zu übergeben votierten von den insgesamt 19 innerhalb der Festung befindlichen Generälen 18 für eine Weiterführung des Widerstandes. Nur Generalleutnant Graf Wartensleben votierte für eine kampflose Übergabe der Verteidigungsanlage. So entschloß sich General von Kleist, ohne Information des Königs oder einen Kriegsrat abzuhalten, mit dem französischen Belagerern eine Kapitulation abzuschließen und die Festung am 08.11.1806 kampflos an den Gegner zu übergeben.

Nach der Kapitulation der Festung Magdeburg wurde General der Infanterie von Kleist ohne Abschied aus der Armee entlassen und zog sich auf seine Güter bei Ruppin zurück. Dies bewahrte ihn jedoch nicht, dass nach Ende des preußisch-französischen Krieges von 1806/07 die Kapitulation der Festung Magdeburg untersucht wurde.

Um sich vor der Immediat-Untersuchungs-Kommission zu äußern reiste der General der Infanterie von Kleist am 13.02.1808 nach Berlin. Dort erlag er jedoch am 30.03.1808 den Folgen eines Nervenfiebers.

Die Immediat-Untersuchungs-Kommission untersuchte später die Kapitulation der Festung Magdeburg. Sie urteilte in ihrem Bericht vom 20.08.1808 über die Kapitulation der Festung Magdeburg über die Rolle des Generals der Infanterie von Kleist:

1. Der Gouverneur von Kleist war unbedingt wegen der Übergabe verantwortlich und nur diejenigen Rechtfertigungsgründe können ihm zustatten kommen, die aus seiner physischen Körperbeschaffenheit und aus seiner falschen Ansicht der Dinge entwickelt worden sind.

König Friedrich Wilhelm III. erließ am 10.09.1808 eine Kabinetts-Ordre, wonach das Kriegsgericht gegen den inzwischen verstorbenen General der Infanterie von Kleist einzusetzen sei. Am 16.01.1809 trat unter Vorsitz des Generalleutnants von Winning das Kriegsgericht in Königsberg zusammen.

Doch weder die durch den Auditeur Burchardi als Defensor ex office noch durch Kleists eigene Verteidigungsschrift, die er vor seinem Tode verfasste, vermochten eine Milderung des Urteils herbeizuführen. Es lautete einstimmig dahin, dass der General der Infanterie von Kleist wegen der im November 1806 sich schuldig gemachten sehr übereilten, ganz eigenmächtigen und dadurch pflichtwidrigen Übergabe der wichtigen Festung Magdeburg an die kaiserlich französischen Truppen, wenn er noch am Leben wäre, zu arquebusiren sein würde.

Er war mit Caroline Luise Eleonore Johanna von Kleist (1747-1780), Tochter des Obersten Carl Wilhelm von Kleist auf Zützen, seit dem 14.11.1764 verheiratet. Ihr erster Sohn war der spätere Dichter Franz Alexander von Kleist (1769-1797). Weitere Kinder waren Georg, der jedoch im Kindesalter starb, und Friedrich Ludwig Heinrich. Weiterhin hatte das Paar noch zwei Töchter.


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