Carl Friedrich Reinhard von Gemmingen-Guttenberg

* 21.02.1739 in Ansbach
† 03.06.1822 in Ansbach

Geboren wurde Carl Friedrich Reinhard von Gemmingen am 21.02.1733 in Ansbach. Seine Eltern waren Friedrich Casimir von Gemmingen (1694-1744), der ansbachischer Appellationsgerichts- und Hofrat war, und seiner Gattin Eleonore Charlotte von Wöllwarth.

Seit dem Jahre 1740 war Gemmingens Vater Friedrich Casimir als Gesandter des Fränkischen Reichskreises Assessor beim Reichskammergericht in Wetzlar, wo er am 25.06.1744 an den Folgen einer fiebrigen Erkältung starb. Nach dem Tod des Vaters zog die Mutter mit den Kindern nach Heilbronn. Sein Onkel Reinhard von Gemmingen (1698-1773) übernahm die Vormundschaft für den Knaben.

Gemmingen besuchte das Gymnasium in Heilbronn und im Jahre 1755 immatrikulierte sich der junge Adelige an der Universität Tübingen als Student der Rechte. Im Jahre 1760 verließ er die Universität erfolgreich, jedoch ohne Abschluss.

Zunächst fand er eine Anstellung als Assessor am Tübinger Appellationsgericht und danach folgte eine Tätigkeit am Reichskammergericht zu Wetzlar.

Im Jahre 1761 ernannte der Ansbacher Markgraf Karl Alexander den jungen Juristen zum Kammerjunker und Hof- und Justizrat, die ihn erneut an das Reichskammergericht nach Wetzlar führte. Im Jahre 1765 vertrat er, mit Billigung des Markgrafen, die Niedersächsische Ritterschaft am Wetzlarer Gericht.

Im Jahre 1767 erhielt Gemmingen Sitz und Stimme im Kammer- und Landschaftskolleg zu Ansbach. Sehr schnell übernahm er die Verantwortung für alle Finanzfragen. So wirkte er an führender Stelle an der Neuordnung der zerrütteten Finanzen der Markgrafschaft mit und zeichnete während seiner Ansbach-Bayreuther Amtszeit auch für weitere Verbesserungen der Landeswohlfahrt verantwortlich.

Durch die Personalunion mit dem Fürstentum Bayreuth im Jahre 1769 vermehrte sich die Arbeit immens. Im folgenden Jahr erhielt er einen Ministerposten und wurde zum Präsidenten des Justizrats ernannt, an dessen Spitze er für zwei Jahrzehnte stehen sollte. Durch die neuen Aufgaben war er gezwungen, seine bisherige Tätigkeit am Reichskammergericht aufzugeben.

Als Gemmingen im Jahre 1775 den Markgrafen Karl Alexander auf eine Reise nach Italien begleitete, erkrankte er schwer und sein Schwager, der Kammerherr von Reizenstein, starb. Zwei Jahre später begleitete er den Markgrafen auf eine weitere Reise nach Holland, wo Ansbach-Bayreuther Truppen an England übergeben werden sollten. Im Jahre 1761 begleitete er den Markgrafen auch auf eine mehrmonatige Reise nach Paris.

Im Jahre 1781 übernahm der Jurist für mehrere Jahre die Aufgabe eines Gesandten am Hofe Kaiser Joseph II. in Wien.

Nach dem Tode seines Onkels Philipp von Gemmingens (1702-1785) übernahm er dessen Amt als Ritterhauptmann des Ritterkantons Odenwald und fünf Jahre später wurde Gemmingen Generaldirektor der Reichsritterschaft. Dies veranlasste ihn um den Abschied aus seinem Dienstverhältnis beim Markgrafen Karl Alexander zu erbitten. Dieser wurde ihm ehrenvoll gewährt.

Durch Kaiser Leopold II. wurde der Standesvertreter zum Geheimrat ernannt und zwischen den Jahren 1797 und 1799 war er als Abgeordneter der Ritterschaft Teilnehmer des Rastatter Friedenskongresses.

Im Jahre 1801 ging er erneut an den Wiener Hof, um die Reichsritterschaft dem Schutz des Kaisers zu empfehlen. In den Jahren 1802/03 nahm er als Deputierter der Reichsritterschaft an den Verhandlungen zum Reichsdeputationshauptschluss teil. Seiner diplomatischen Gewandtheit sowie Ausdauer und Pflichttreue gelang es, das »reichsritterschaftliche Staatsschiff noch einige Jahre glücklich durch die Brandung zu steuern«. Doch letztlich konnte er die Auflösung nicht verhindern.

Nach der Auflösung des Reiches und der Mediatisierung der Reichsritterschaft in den Jahren 1805/06 trat er als Staats- und Kabinettsminister in die Dienste des Großherzogs Karl Friedrich von Baden. Er bat im Jahre 1809 um seine Entlassung von seinen Ämtern und trat in den Ruhestand, den er zum Teil in Ansbach oder in Bonfeld verlebte.

Im Alter wurden Gemmingen noch zahlreiche Ehren zu teil. So erhielt er im Jahre 1815 das Großkreuz vom Zähringer Löwen und im Jahre 1819 erfolgte seine Ernennung zum badischen Reichsrat auf Lebenszeit.

Als ihm Großherzog Ludwig I. von Baden die Präsidentschaft der I. Kammer der Badischen Ständeversammlung antrug, lehnte er mit Verweis auf sein hohes Alter von zwischenzeitlich 80 Jahren ab.

Carl Friedrich Reinhard von Gemmeringen war mit seiner Cousine Magdalena von Wöllwarth-Lautenburg (1750-1825) verheiratet. Aus der Ehe gingen insgesamt 11 Kinder hervor von denen jedoch nur drei Töchter und der Sohn Karl Friedrich Reinhard von Gemmeringen (1771-1831) das Erwachsenalter erreichten.

Carl Friedrich Reinhard von Gemmingen starb am 03.06.1822 an den Folgen eines überraschenden Schlaganfalls. Seine letzte Ruhestätte fand der geachtete Greis in Ansbach.


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