Ernst Christian Augsust von Gersdorff
* 23.11.1781 in Herrmhut / Zwickau
† 19.10.1852 in Weimar

- Ernst Christian August von Gersdorff
Ernst Christian August Freiherr von Gersdorff erblickte am 23.11.1781 in der Gemeinde Herrmhut bei Zittau geboren. In Herrmhut hatten sich Familien angesiedelt, die nach ihrem Verständnis der Heiligen Schrift lebten und sich freiwillig strenge Regeln hinsichtlich eines gottesfürchtigen Verhaltens auferlegten, wozu z.B. tägliches Bibellesen gehörte. Bereits im Alter von 4 Jahren verlor Gersdorff die Mutter.
Im Alter von 7 Jahren besuchte er ab 1788 das Pädagogium in Niesky, wo er in Latein und altgriechischer Sprache unterrichtet wurde.
Im Jahre 1801 inmatrikulierte sich von Gersdorff an der Universität zu Leipzig und später in Wittenberg. Er studierte Jura und klassische Philosophie. Nach drei Jahren musste er jedoch die Universität wegen eines Duells verlassen. Er trat in das Regiment Garde du Corps in Dresden ein, wo er als Leutnant Dienst tat.
Im Jahre 1807 wurde Gersdorff vom Herzog Carl-August als Assessor in Weimar angestellt und kurze Zeit später erfolgte schon die Ernennung zum Regierungsrat. Dieser Wechsel in die Zivilverwaltung war ihm auf Grund seiner Herrmhuter Beziehungen ermöglicht worden. Auf Grund seiner »Gelehrsamkeit und Geschäftstüchtigkeit« wurde er als Geheimer Assistenzrat in das »Geheime Consilium«, dem Beratungsorgan des Herzogs Carl-August.
Im Jahre 1812, gerade 30 Jahre alt, wurde ihm das Amt des Vizepräsidenten des Landschaftskollegiums übertragen, das auch eine finanzielle Verantwortung mit sich brachte. Die Ernennung zum Präsidenten des Kammerkollegiums folgte unmittelbar.
Nachdem sich der junge Gersdorff in zahlreichen staatlichen Ämtern bewährte, folgte im Jahre 1814 eine Aufgabe auf europäischem diplomatischem Paket. Nachdem Johann Wolfgang von Goethe auf Grund seines hohen Alters auf eine Teilnahme am Wiener Kongress verzichtete, vertrat der 32jährige Freiherr die Interessen des kleinen Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach.
Am 15.09.1814 traf Gersdorff mit der Delegation des Herzogtums in Wien ein. Für Gersdorff selbst begann in jenen Tagen des Wiener Kongresses eine Zeit, in der er mit den bedeutensten Staatsmännern seiner Zeit zusammentraf. Es gelang ihm, obwohl er Vertreter eines kleinen Staates war, durch weltmännisches Auftreten, großes Interesse für das Anliegen seines Souveräns zu erhalten. So gelang es ihm bei den preussischen Vertretern Staatskanzler von Hardenberg, dem Reichsfreiherrn von Stein und Wilhelm von Humboldt eine Vertretung seines Staates durchzusetzen.
Seine Verhandlungsführung auf dem Wiener Kongress bedeutete für Carl August neben einer Rangerhöhung zum Großherzog auch eine erheblichen Gebietszuwachs. Dem erfolgreichen Diplomaten wurde ein Rittergut als Ehrengeschenk angeboten, dass er jedoch bescheiden ablehnte. Stattdessen erbat er sich ein lebensgroßes Bild seines Souveräns. Die Ernennung zum Geheimen Rat nahm er an.
Im Jahre 1816 beteiligte sich Ernst Christian August von Gersdorff als Regierungsvertreter an den Verhandlungen für eine Verfassung des Großherzogtums. Die Verfassung wurde bereits im Mai desselben Jahres publiziert. Auf Druck Preussens und Österreichs, die in der großzügigen Regelung zur Pressefreiheit einen Bruch der Karlsbader Beschlüsse sahen, musste die Verfassung jedoch ausgesetzt werden.
Gersdorff wurde im April 1818 zum Leiter der »landeschaftlichen Finanzhaushalte« ernannt und begann in den folgenden Jahren mit einer großangelegten Finanzreform. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform schuf er Mängel der bisherigen großherzöglichen Verwaltung ab und band die Verwaltung und das fürstliche Kammervermögen an gesetzliche Normen. Im Jahre 1822 führte von Gersdorff die Einkommenssteuer ein.
Nach dem Tod des Großherzogs Carl-August im Jahre 1827 behielt dessen Nachfolger Carl Friedrich das Kabinett des Vaters. Gersdorff wirkte als Minister und Chef des Finanz-Departements weiterhin zum Wohle des Großherzogtums.
Im Jahre 1833 schloss sich, auf Betreiben des Freiherrn von Gersdorff, das kleine Großherzogtum dem preussischen Zollverein an. Seinen Plan, die »Gerechtsame« des Großherzogs abzulösen wurde durch die Revolution von 1848 vereitelt, die alte Regierung wurde durch eine Märzregierung ersetzt.
Ernst Christian August von Gersdorff zog sich von allen Staatsgeschäften zurück. Er griff jedoch noch in den 1850er Jahren zur Feder und verfasste mehrere Denkschriften.
Gersdorff war in erster Ehe mit Amalie von Dammitz verheiratet, die bei der Geburt des 2. Kindes im Jahre 1804 verstarb. Sein Schwiegervater war der Eisenacher Kanzler von Dammitz.
In zweiter Ehe heiratete von Gersdorff Diana von Pappenheim, die seit dem Tode ihres Mannes am 15.01.1815 zusammen mit ihrer 3jährigen Tochter bei Ihrer Schwester der Generalin von Egloffstein in Weimar lebte. Diana war vor ihrer Ehe mit Wilhelm von Pappenheim Hofdame von Großfürstin Maria Pawlowna, die Gemahlin Carl Friedrichs. Sie heiratete von Pappenheim, mit dem sie zwei Kinder hatte. Unter König Jérôme von Westphalen wurde ihr Gatte in den Grafenstand erhoben und zugleich Oberhofmarschall.
In der Zeit pflegte König Jérôme eine innige Beziehung zu ihr. Dieser Liasson entstammen zwei Kinder. Die Ehe mit von Gersdorff hielt 28 Jahre und war von gegenseitiger Achtung, Zuneigung und Vertrauen geprägt. Gemeinsam hatten sie die Tochter Cécile, die 1821 das Licht der Welt erblickte. Diana von Gersdorff verstarb am 18.12.1844 an den Folgen eines Gallenleidens, das sie nicht operieren ließ.
Ernst Christian August Freiherr von Gersdorff starb am 19.10.1852 an den Folgen einer Gelbsucht.
