Maximilian Marie Isidore de Robespierre
* 06.05.1758 in Arras
† 28.07.1794 in Paris

- Maximiian de Robespierre
Geboren wurde Maximilien Robespierre am 06.05.1758 als erstes von vier Kindern eines Notars in Arras. Seine erste Schulausbildung erhielt er durch die Oratorianer in Arras. Später vermittelten sie ihm auch ein Stipendium an dem berühmten »Collège Louis le Grand« in Paris, in dem er nach 12 Jahren seine juristischen Examen bestand.
Nach seinem erfolgreichen Abschluss arbeitete Robespierre als Strafverteidiger in Arras. Zugleich arbeitete Robespierre auch für adelige Kreise, in dessen Auftrag er alte Urkunden und Akten sichtete, um künstliche Rechtsansprüche gegen die Bauern zu konstruieren. Parallel verfasste er Abhandlungen über politisch-theologische Themen und widmete sich der Dichtkunst. Aus dieser Zeit stammen auch erste Flugschriften in denen sich der junge Robespierre gegen die Privilegien des Adels und der Geistlichkeit richtet.
Im Januar 1789 wurde er als Vertreter des Dritten Standes für die Stadt Arras in die Generalstände gewählt. Die Generalstände wurden durch Ludwig XIV. mit dem Ziel einberufen, durch neue Steuererhöhungen die Finanzkrise in den Griff zu bekommen.
Am 17.06.1789 bildete sich aus dem Dritten Stand die Nationalversammlung, dessen erster Präsident der Astronom Bailly wurde. Im Nationalkonvent kämpfte Robespierre für demokratische Reformen in Frankreich. So schreckte er die zunächst liberale Mehrheit mit seinen Forderungen nach Pressefreiheit, sowie allgemeines Wahlrecht für alle Männer auf. Er setzte sich auch für die Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien ein und forderte die Abschaffung der Todesstrafe. Seiner Vorstellung nach sollte die Vernuft die Grundlage und die Tugend das Ziel des Staates sein. Durch seine ausgefeilten Reden fiel er den Mitgliedern des Jakobinerclubs auf und wurde im Jahre 1790 deren Vorsitzender.
Schon im folgenden Jahr erhielt Robespierre bei der Pariser Bevölkerung den Ruf des Unbestechlichen, und wurde gleichzeitig zu einer moralischen Instanz. Dies wurde u.a. durch seinen bescheidenen Lebensstil begründet. Sein Politikverständnis ist von einer unteilbaren Demokratie überzeugt, die ihre Fundamente im allgemeinen und direkten Wahlrecht, einem Recht auf Arbeit und persönliche Freiheiten findet. Für ihn hat sich auch das Individuum unter die Interessen der Republik zu stellen. Sein gesamtes politisches Handeln saß er darin, die aufklärerischen Ideale Jean Jaques Rousseaus zu verwirklichen, so wie er sie verstand.
Gemäß Jean Jaques Rousseau erzeugen alle Mitglieder einer Gemeinschaft in freiwilliger ÜBereinkunft einen Gemeinwillen (volonté générale, welcher sich am Gemeinwohl orientiert und immer Recht habe. Er gilt absolut, auch wenn Einzelne ihn ablehnen. Er ist nicht einfach der der Wille der Mehrheit, sondern derjenigen, die tugendhaft und im Besitz der Wahrheit sind. Jeder der sich gegen den Gemeinwillen stellt, stellt sich damit automatisch außerhalb der aufgeklärten Gemeinschaft.
Nachdem die heimliche Flucht Ludwig XVI. vereitelt wurde, und er in der Folgezeit immer noch mit Hilfe ausländischer Monarchen die Revolution rückgängig zu machen, brachte er nicht nur die Girondisten und die Jakobiner und deren Führer Robespierre gegen sich auf. In den Septembermassakern richteten die Jakobiner ein Blutbad unter den Anhängern des Königtums - und deren, die sie dafür hielten - an. Über 1.000 Menschen fielen diesem Massaker zum Opfer. Gleichzeitig wurde der König gefangen genommen und Robespierre forderte am 03.12.1792 im Nationalkonvent den Tod Ludwig XVI. wegen Hochverrats.[1] Am 20.01,1793 beschlosst die Nationalversammlung mit einer knappen Mehrheit den Tod des Bürger Capet.
Als Mitglied des Wohlfahrtsausschusses ist er auch maßgeblich an der Organisation des Kampfes gegen in- und ausländische Feinde der Revolution beteiligt. So organisiert er nicht nur den Krieg sondern auch den Kampf gegen die aufständische Bevölkerung in der Vendee oder die Girondisten.
Für Maximilian de Robespierre bedeutete die Umsetzung der aufklärischen Ideale Jean Jaques Rousseaus, dass Gegner der Republik nur die Wahl zwischen einer Änderung ihrer Gesinnung oder den Tod haben dürften. In diesem Sinne ließ er 1793 verlauten, dass eine Regierung, die grausam gegenüber ihren Gegnern sei, umso wohltätiger dem braven Bürgern gegenüber sei. Somit war die Terrorherrschaft der Jahre 1793/94 ein notwendiges Übel, um das Volk für den Gesellschaftsvertrag bereit zu machen. »Ohne Tugend sei Terror verhängnisvoll«, so Robespierre, »ohne Terror die Tugend machtlos.«
Am 27.07.1793 wurde Robespierre in den Wohlfahrtsausschuss berufen und unterstützte in der Folgezeit alle Maßnahmen gegen sogenannte »Feinde der Revolution«. So war er daran beteiligt Jaques Roux und alle Mitglieder der Eragés zu verhaften und vor Gericht zu stellen. Im April 1794 veranlasste er die Verhaftung Hérberts der zusammen mit der Hébertisten - zum Aufstand aufrief und die Septemberbewegung von 1792 wieder aufleben lassen wollte. Wenige Tage später folgte ihm Danton mit seinen Anhängern. Insgesamt wurden in diesem April 258 Hinrichtungen vorgenommen. Im Juni waren es 688 Hinrichtungen.
Mit dem Dekret vom 22. Prairial II (10.06.1794) erhielt der Wohlfahrtsausschuß die Möglichkeit auch Konventsabgeordnete ohne Mehrheitsbeschluss verhaften und verurteilen zu lassen. Mit diesem Edikt verlor Robespierre jedoch den Rückhalt im Konvent.
Von der Einrichtung des Revolutionstribunals am 10.03.1793 bis zum Dekret vom 22. Prairial II. am 10.06.1794 hatte der Wohlfahrtsausschuss 1539 Todesurteile verhängt. In den 49 Tagen vom 10.06.1794 bis zum 27.07.1794 waren es 1376 Todesurteile.
Robespierre lies vier republikanische Feiertage einführen und verordnete im Mai 1794 ein Dekret über das Höchste Wesen. Mit dem Höchsten Wesen und der Unsterblichkeit der Seele versuchte er der staatsbürgerlichen Tugend eine Grundlage zu verschaffen. Dies führte nicht zur Einschränkung des Terrors oder der Montagnards.
Am 26.07.1794 fordert er eine weitere Reinigung des Nationalkonvents und Wohlfahrtsausschusses. Am folgenden Tag werden Robespierre und seine Anhänger ohne Gerichtsverhandlung durch die Montagnards verhaftet und am folgenden Tage guillotiniert. Dabei ist bis zum heutigen Tag noch unklar, ob Robespierre versuchte sich bei seiner Verhaftung selbst zu richten, oder ob es sich um einen Umfall handelte.
Robespierres Andenken ist auch heute noch in der Literatur gesichert. So schrieb zum Beispiel Georg Büchner 1835 »Dantons Tod«.

