Karl Georg Maaßen

* 23.08.1769 in Kleve
† 02.11.1834 in Berlin

Karl Georg Maaßen wurde am 23.08.1769 als viertes von 13 Kindern eines preußischen Steuerempfängers und Gerichtsschreibers geboren. Er wuchs in Gartrop bei Wesel am Niederrhein, wohin sein Vater im Jahre 1772 versetzt wurde, auf. Dort unterrichtete ihn zunächst der Gartroper Pfarrer ehe er ab 1779 durch den Pfarrer des Kirchspiels Hünxe 6 Jahre lang unterrichtet wurde. Nun schloss sich ab 1785 der Besuch des Gymnasiums in Wesel an ehe er von 1788-1791 an der nahegelegenen Universität zu Duisburg Jura studierte.

Nach bestandener Prüfung am 09.06.1791 wurde er bei der Regierung in Kleve als Askulator im Justizdienst angestellt. Seine Einweisung übernahm sein Großvater, der als Kriminalrat bei der Regierung von Kleve, Jülich, Berg angestellt war. Es wurde ihm eine Anstellung im Regierungsarchiv in Kleve übertragen.

Nachdem er im Jahre 1793 zur Regierung nach Kleve-Mark gewechselt war, erhielt er den Auftrag eine Regierungskommission nach Neuwied zu begleiten, die Vorwürfe der Fürsten von Wied-Runkel und Sayn-Wittgenstein-Berleburg gegenüber Friedrich Karl zu Wied-Neuwied, der als schwermütig galt, untersuchen sollten.

Fürst Friedrich Karl zu Wied-Neuwied sollte ursprünglich durch seinen Vater Johann Friedrich Alexander zu Wied-Neuwied (1706-1791) von der Thronfolge ausgeschlossen werden. von Wied-Runkel und Sayn-Wittgenstein-Berleburg wurden aus diesem Grunde als Garanten für den Fürsten bestimmt. Als dieser Jahre 1791 in seinem kleinen Fürstentum die Leibeigenschaft aufhob, entschlossen sich die Vettern zu intervenieren. Die Aufhebung der Leibeigenschaft war notwendig geworden, weil Friedrich Karl einen Prozess gegen seine Bauern verloren hatte und die durch das Gericht festgesetzte Summe von mehreren 100.000 Reichstalern nicht aufbringen konnte.

Maaßen konnte bei dieser Gelegenheit seine Kenntnisse in der Verwaltung und Diplomatie entsprechend vertiefen. In den folgenden Jahren blieb er auch bei der Kleve-Märkischen Regierung als diese kriegsbedingt nach Wesel und Emmerich ausweichen musste. Er wurde am 30.12.1795 zum Geheimen Regierungsarchivar ernannt und am 09.01.1799 erfolgte seine Berufung zum Kriminalrat. Zwischenzeitlich lehnte er eine Professur, die ihn durch die Universität Duisburg angetragen wurde, ab

Der Frieden von Lünneville im Jahre 1801 hatte aus Auswirkungen für Preußen. So wurden die linksrheinischen Gebiete Preußens an Frankreich übergeben und Preußen nahm im Jahre 1802 Teile des Münsterlandes und die Reichsabtei Essen in seinen Besitz. In Folge der territorialen Veränderungen wurde auch die Regierung von Kleve-Mark in Emmerich aufgelöst. Zahlreiche Angehörige, unter ihnen auch Maaßen siedelten nach Münster über, wo eine neue Regierung aufgebaut werden sollte. Am 18.11.1804 wurde Maaßen zum Kriegs- und Domänenrat ernannt bei der Kammer in Hamm bestellt.

In Hamm zeichnete sich der junge Staatsdiener besonders in den Bereichen der Polizei- und Finanzverwaltung aus. Eine Anfrage in die Verwaltung des Großherzogtums Berg zu wechseln schlug Maaßen aus und zog einen Ruf in das Generaldirektorium zu Berlin vor. Die Verhandlungen zu seinen Übertritt nach Berlin werden jedoch durch die Kriegsereignisse des Jahres 1806 verzögert und schließlich durch die Verkleinerung des preußischen Staates nach dem Frieden von 1807 zunichte gemacht. Im August 1807 wurde er aus dem preußischen Staatsdienste entlassen.

Der Eintritt in bergische Dienste im Frühjahr 1808 geschah nicht aus Überzeugung sondern aus Rücksicht auf seine Familie. Er wurde in Düsseldorf als Vortragender Rat beim Ministerium des Innern und Kultusangelegenheiten tätig.

Zur gleichen Zeit begann man in Preußen die bisherigen Kriegs- und Domänenkammern zu modernisieren. Am 26.12.1808 erließ der preußische König Friedrich Wilhelm III. eine entsprechende Anordnung. Er ernannte Freiherrn von Vincke zum Präsidenten der Regierung in der Kurmark. Dieser beabsichtigte sich mit den fähigsten Männern zu umgeben und wünschte sich Maaßen als Mitarbeiter in Potsdam. Beide Männer kannten sich noch aus ihrer gemeinsamen Zeit in Hamm und so wusste der Regierungspräsident um die Qualitäten des engagierten Beamten.

Mit Wirkung vom 24.03.1809 erhielt Maaßen seine Ernennung zum zweiten Regierungsdirektor in Potsdam. Die Zusammenarbeit mit Vincke war jedoch nicht von langer Dauer, bereits am 31.10.1810 trat Magnus Friedrich von Bassewitz die Nachfolge Vinckes an. Mit einer belobigenden Kabinettsordre wurde Maaßen durch den preußischen König zum Vizepräsidenten ernannt. In der Kabinettsordre wurde er zu den wenigen gezählt, die bei gründlichen Kenntnissen und kräftigen Willen in bewegter Zeit nicht die Mäßigung aus den Augen verlieren. Zu seinen Aufgabenfeldern gehörten die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Gewerbsamkeit. Ebenso kümmerte er sich um die Angelegenheiten der Kirchen und Schulen sowie mildtätiger Stiftungen. In den Jahren 1813 und 1814 versuchten sowohl Regierungspräsident von Bassewitz als auch Maaßen die Auswirkungen für die Bewohner ihrer Provinz so abzumildern, wie es in der kriegerischen Zeit möglich war.

Für seinen engagierten Einsatz wurde Maaßen am 10.01.1816 mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse am Nichtkänpferbande ausgezeichnet. Das Eiserne Kreuz in der »Zivilversion« wurde an einem weißen Band mit schwarzen Streifen am Rande getragen.

Im gleichen Jahre wandte sich der Vizepräsident der kurmärkischen Regierung neuen Aufgaben zu. Er wurde zum Generaldirektor im Finanzministerium berufen. Im Jahre 1810 hatte das preußische Innenministerium die »Sektion Gewerbepolizei« übertragen bekommen, die nun geteilt wurde. Die Aufsicht über Fabriken, Handel und Bauwesen wurde dem Finanzministerium übertragen. Im Jahre 1815 wurde die »Generalverwaltung für Gewerbe und Handel« im Finanzministerium eingerichtet und Karl Georg von Maaßen wurde am 07.02.1816 zum Direktor der Generalverwaltung mit dem Titel eines Wirklichen Geheimen Oberfinanzrats ernannt. Im folgenden Jahr wurde er auch noch in den Staatsrat berufen.

In den folgenden Jahren wurde er zur Seele der neuen Steuergesetzgebung in Preußen. Er verstand es durch geschicktes Verhandeln innerhalb der preußischen Bürokratie die jeweils nötigen Zustimmungen einzuholen. Letztendlich genehmigte sie dann auch der Staatsrat. So wurde durch den Staatsrat auch das Gesetz vom 26.03.1818 über den Zoll und die Verbrauchssteuer von ausländischen Waren beschlossen und umgesetzt. Auf Grund der großen Verunsicherung, die dieses Gesetz mit sich brachte, beförderte man Maaßen am 08.06.1818 zum Steuer-Direktor. Auch das Gesetz über die Besteuerung inländischen Brandweins und Braumalzes trägt hauptsächlich seine Handschrift und auch das am 30.05.1820 noch folgende Gesetz über Grund- und Gewerbesteuer vervollständigte das neue Steuersystem Preußens. Maaßen war insbesondere durch seine Fachkompetenz und seinen unermüdlichen Einsatz maßgeblich am Zustandekommen dieser Steuerreform beteiligt. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzespaketes bewahrte er bei allen Diskussionen stets die Ruhe und war bemüht unnötige Härten für die Bevölkerung zu mildern.

Nachdem Friedrich von Motz am 16.06.1825 die Nachfolge des Finanzministers Wilhelm Anton von Klewitz (1760-1838) übernahm, gehörte es auch zu Maaßens Aufgabe, den Minister im Verhinderungsfall zu vertreten. Zusammen mit Motz setzte sich Maaßen für den Aufbau eines deutschen Zollbundes ein. Er führte zusammen mit dem Finanzminister zahlreiche Gespräche und Verhandlungen.

Nach dem Tode des Ministers Friedrich von Motz ernannte König Friedrich Wilhelm III. ihn am 14.08.1830 zum Finanzminister. Dabei traf er auch die Meinung des Volkes, da diese Maaßen für den idealen Nachfolger des verstorbenen Ministers hielt.

Der neue Minister Maaßen konnte sich nun dem Aufbau eines Zollbündnisses unter preußischer Führung widmen. Nachdem während seiner Zeit als Steuer-Direktor zwischen 1819 und 1823 einige umschlossene Enklaven beitraten und unter Minister von Motz gelang ihm mit dem Beitritt Hessen-Kassels der Durchbruch zur Bildung eines Zollvereins. Es folgten zahlreiche Verhandlungen mit den deutschen Staaten über einen Beitritt, die seine Aufmerksamkeit forderten.

Maaßen richtete ebenfalls sein Augenmerk auf den Aufbau einer tüchtigen und redlichen Steuerverwaltung. Auch interessierte ihn die Arbeit der Kommission, die ein neues Gewerbegesetz entwickeln sollte sehr stark.

Neben dem Eisernen Kreuz am Nichtkämpferbande erhielt er im Jahre 1819 den Roten Adlerorden III. Klasse und im Jahre 1823 denselben Orden in der II. Klasse. Im Jahre 1830 verlieh man ihm als Minister den Stern zum Roten Adlerorden. Das Großkreuz zur I. Klasse des Roten Adlerordens erhielt er 1832. Weitere Orden erhielt er aus den Staaten, die dem Zollverein beigetreten waren.

Maaßen war seit dem Jahre 1797 mit einer Neuwieder Kaufmannstochter verheiratet und hatte drei Kinder.

Der preußische Beamte Karl Georg von Maaßen verstarb im Alter von 65 Jahren in Berlin, wenige Monate nach Inkrafttreten des Zollvereins, am 02.11.1834. Kronprinz Friedrich Wilhelm nahm am 03.11.1834 an der Beerdigung des tüchtigen preußischen Beamten und Ministers teil. Er fand seine letzte Ruhestätte auf dem Dorotheenstädtischen Friedhof in Berlin Mitte.

Im Jahre 1870 wurde in Berlin-Schöneberg die ehemalige Straße 12 in Maaßenstraße unbenannt. Sie verläuft zwischen Nöllendorfplatz und Winterfeldplatz. Bis zum Jahre 1934 trug auch die heutige Einemstraße den Namen Maaßenstraße.

Sein Enkel Carl Georg von Maaßen (1880-1940) war ein deutscher Literaturhistoriker, Bibliophiler und Gastrosoph. Er war der Herausgeber einer »Historisch kritischen Ausgabe der Werke E.T.A. Hoffmanns«.


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