Jean-Denis Lanjuinais

* 12.03.1753 in Rennes/Departément Illé-et-Vilaine
† 13.01.1827 in Paris

Jean-Denis Lanjuinais wurde am 12.03.1753 in Rennes im heutigen Departement Ille-et-Vilaine geboren. Der Anwalt am Parlament – einen der französischen Regionalgerichte – der Bretagne Anne Joseph Michel Lanjuinais war sein Vater. Dieser ging die Ehe mit Marguerite Helen Capdeville und das Ehepaar schenkte vierzehn Kindern das Leben.

Er studierte Jura und promovierte in den Rechten. Nachdem er den Grad eines Doktors der Rechte im Jahre 1771 erworben hatte, lehrte Lanjuinais Kirchenrecht in Rennes. Er beriet auch die Provinzialstände der Bretagne.

Im Frühjahr 1789 wurden die Vertreter für die Generalstände im ganzen Königreich gewählt. Jean-Denis Lanjuinais erhielt ein Mandat der Stadt Rennes. Gemeinsam mit dem Abgeordneten Le Chapelier organisierte er die Gründung des Bretonischen Clubs aus dem sich später die Jakobiner entwickelten. In der Konstituante war Lanjuinais im Kirchenausschuss und beeinflusste die Reform der Rechtsprechung und trat für die Verbesserung der nicht weißen Einwohner in den französischen Übersee-Kolonien ein.

Im September 1792 wurde Lanjunais von seinem Heimatdepartement in den Nationalkonvent gewählt. Er setzte sich für die Girondisten ein und votierte im Januar 1793 für den Aufschub des Todesurteils gegen den französischen König Louis XIV.

Als in der Zeit vom 31.05. bis 02.06.1793 die Girondisten gestürzt wurden, wurde Jean-Denis Lanjuinais unter Hausarrest gestellt. Es gelang ihm jedoch von Paris in die Bretagne zu entfliehen. Dort konnte er sich bis zum Sturz Robespierres und des Wohlfahrtsausschusses am 9. Thermidor II. (27.07.1794) vor der Terrorherrschaft verstecken.

Nach der Terrorherrschaft konnte Lanjuinais sein Mandat im Nationalkonvent wieder einnehmen. Er gehörte mit zur Elfer-Kommission, welche die Direktorial-Verfassung von 1795 erarbeitete. Er beantragte am 30.05.1795 das alle noch nicht veräußerten Kirchengüter wieder für die Kirche freigegeben wurden. Vom 04. bis 19.06.1795 amtierte Lanjuinais als Präsident des Nationalkonvents als Nachfolger von Jean-Baptiste Charles Matthieu. Im folgte im Amt des Präsidenten am 19.06.1795 der Abgeordnete Jean-Baptiste Louvet de Couvray.

Vom 27.10.1795 bis zum 20.05.1797 gehörte Lanjuinais zu den Männern, die in den Rat der Fünfhundert gewählt wurden. Er war eher den gemäßigten Kreisen zuzuordnen. Nach seinem Ausscheiden aus dem gesetzgebenden Gremium stand er der Zentralschule von Rennes vor.

Am 18. Brumaire des Jahres VIII (09.11.1799) errang General Napoléon Bonaparte durch seinen Staatsstreich die Macht in Frankreich. Er ersetzte die Direktorial-Verfassung von 1795 durch die Konsulatsverfassung von 1799. Im Zuge der staatlichen Umgestaltung wurde Lanjunais zum Senator bestellt. Dieses Amt übt er vom 09.03.1800 bis zur Abschaffung des Gremiums im April 1814 aus. Im Jahre 1808 erhob Kaiser Napoléon den ehemaligen Girondisten in den erblichen Adelsstand. Im April 1814 wirkte Lanjuinais an der Absetzung des Kaisers erfolgreich mit.

Nach der Abdankung Kaiser Napoléon I. wirkte er an der Entstehung der Verfassungsurkunde »Charte Constitutionelle« mit. Von Juni 1814 bis März 1815 gehörte er der Pairskammer an. Vom 04. bis 13.07.1815 stand er als Präsident an der Spitze der Repräsentanten-Kammer. Der Abgeordnete Joseph-Henri-Joachim Lainé war sowohl sein Amtsvorgänger als auch sein Nachfolger. Vom August 1815 bis zu seinem Tode am 13.01.1827 gehörte er der Pairskammer an. Ihm folgte sein Sohn Paul Eugene Lanjuinais (1799-1872) auf den vererbten Platz.

Während der Restauration stand er für eine konstitunelle Monarchie im Sinne der Verfassung des 03.09.1791 ein.

Der langjährige Politiker und Pair Jean-Denis Lanjuinais verstarb am 13.01.1827 in Paris.


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