Theodor Gottlieb von Hippel

* 13.12.1775 in Gerdauen/Ostpreußen
† 10.06.1843 in Bromberg

Theodor Gottlieb von Hippel war der am 13.12.1775 geborene Sohn des Predigers Gotthard Friedrich Hippel (1743-1809) und dessen Ehefrau Henriette Stogler (1750-1779). Nach dem Tode seiner Mutter - der junge Theodor Gottlieb war gerade vier Jahre jung - schickte der Vater den Jungen zunächst auf die Burgschule in Königsberg.

Sein Onkel, der Stadtpräsident von Königsberg und Geheime Kriegsrat Theodor Gottlieb von Hippel (1741-1796) nahm den Jungen in sein Haus auf. Unter der strengen Obhut seines Onkels studierte er später an der Albertina in Königsberg sowohl die Rechte als auch Kameralistik. Im Jahre 1795 ging junge Theodor Gottlieb von Hippel an das Marienwerderer Gericht um erste praktische Erfahrungen als Jurist zu sammeln. Bereits im Alter von 19 Jahren war er Auskultator und schon im folgenden Jahr erfolgte seine Beförderung zum Referendar.

Nach dem Tode seines Onkels - der den Jungen bereits im Jahre 1786 adoptiert hatte - im Jahre 1796 wurde der Jurist Theodor Gottlieb von Hippel zum alleinigen Erben. Von diesem Vermögen erwarb Hippel das landwirtschaftliche Gut Leistenau im Kreise Marienwerder. Da dem Juristen jedoch das Talent als praktischer Landwirt fehlte gab er das Gut nach wenigen Jahren wieder auf. Er fand erneut eine Anstellung im Staatsdienst als Land- und Kreisjustizrat in Marienwerder.

Im Jahre 1810 berief Staatskanzler Karl August von Hardenberg den Juristen in seinen Mitarbeiterstab. In dieser Zeit arbeitete Hippel an den preußischen Reformen aktiv mit. Neben Dohna-Schlobitten,Schön und Auerswald gehörte er zu den führenden Köpfen der preußischen Reformbewegung in der Provinz Ostpreußen. Hippel selbst agierte jedoch eher im Hintergrund und trat selten aus dem Schatten der vorgenannten hervor.

Durch seine persönliche Freundschaft mit Hardenberg wurde er im Jahre 1811 auch in den preußischen Staatsrat berufen.

Vielmehr verfasste Hippel zahlreiche Denkschriften über Fragen des öffentlichen Wohls und des Staatswesens. Die meisten seiner Denkschriften blieben jedoch unveröffentlicht. Als Reformer engagierte er sich für die Verbesserung der Volksschulbildung und Volkserziehung.

Doch eines seiner Schriftstücke erlangte eine historische Bedeutung. So schrieb Hippel im Frühjahr 1813 den Aufruf »An mein Volk!« mit dem Friedrich Wilhelm III. zu den Waffen gegen Napoléon rief. Das Besondere an dieser Proklamation war, dass hier erstmals ein preußischer Monarch direkt an seine Untertanen wandte um ihnen seine Politik zu erklären und auf den bevorstehenden Krieg einzustimmen.

Im folgenden Jahre schied der ostpreußische Staatsrat von Hippel aus dem Ministerium des Staatskanzlers Hardenberg aus. Er ging zunächst als Vizepräsident und schließlich Oberpräsident der westpreußischen Regierung zurück. Sein Amtssitz befand sich in Marienwerder. Im Jahre 1823 erfolgte seine Berufung als Regierungspräsident in Oppeln. 14 Jahre lang nahm er diese Aufgaben wahr, ehe er seine Pensionierung beantragte.

Als Regierungspräsident in Oppeln setzte sich Hippel auch für einen muttersprachlichen Unterricht für die polnische Minderheit ein.

Nach seiner Pensionierung ging er zunächst nach Berlin und lebte dann bis zu seinem Tode im Jahre 1843 in Bromberg. Das Gut Leistenau hatte er bereits im Jahre 1835 verkaufen müssen. Die Güter hatten durch die verheerende Franzosenzeit zu sehr gelitten. Auch konnte er die kostbare Gemäldesammlung seines verstorbenen Onkels sowie dessen Bibliothek. Aus der Gemäldesammlung, die in staatlichen Besitz übergingen, bildeten den Grundstock für das Königsberger Kunstsammlungen.

Im Jahre 1798 hatte der preußische Beamte die Ehe mit Jeanette von Gruszczyńska (1783-1840). Dieser Ehe entstammten die Kinder Theodor (1799-1881), Wilhelmine (1800-1835), Georg (1802-1878), der zuletzt Geheimer Regierungsrat in Gumbinnen war, Jeanette (1804-1850) und schließlich noch den Sohn Gotthard (1821-1880).

Seit seiner frühesten Jugend verband ihn eine Freundschaft mit E.T.A. Hoffmann, den er im Jahre 1786 im Hause seines Vaters in Arnau kennengelernt hatte. Beide waren Schüler der Königsberger Burgschule und schlugen später die juristische Laufbahn ein. Zwischen 1794 und 1809 entwickelte sich zwischen beiden Männern ein sehr intensiver Briefverkehr. Hippel der durch sein Erbe finanziell unabhängig war, unterstützte bereits in diesen frühen Jahren seinen Freund Hoffmann. Während der Berliner Zeit Hippels riss der Kontakt beider Männer ab und im Jahre 1814 verhalf er den in Not geratenen Dichter zu einer Anstellung am Berliner Kammergericht.

Während der sogenannten »Meister-Floh-Affäre« versuchte Theodor Gottlieb Hippel seinen politischen Einfluss zugunsten des befreundeten Schriftstellers in die Waagschale zu werfen. Kammergerichtsrat Hoffmann gehörte im Jahre 1820 zu einer Untersuchungskommission »zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe« an. Diese sollte, die durch die Karlsbader Beschlüsse 1819 eingeleiteten Demagogenverfolgungen gegen Mitglieder der verbotenen Burschenschaften und der Turnerbewegung, juristisch untersuchen. Hoffmann widersprach dabei dem Ministerialdirektor im Polizeiministerium Kampitz, als dieser Friedrich Ludwig Jahn, den Begründer der Turnbewegung, frühzeitig für überführt erklärte und entsprechende Berichte in den Berliner Zeitungen lancierte. Die der Kommission von Kampitz vorgelegten »Beweise« sollten alleine aus der Interpretation ihrer Gesinnung und Ansichten verurteilt werden können. So wurde die im Tagebuch des Studenten Gustav Asverus gefundene Stelle »heute war ich mordfaul« durch den Ministerialdirektor Kampitz sehr wörtlich ausgelegt. So hatte dieser den ersten Teil des Begriffes »mordfaul« wörtlich genommen. So unterstellte dieser dem Tagebuchschreiber bereits mehrere Morde begangen zu haben. An diesem besagten Tage sei dieser nur zu faul gewesen. Hoffmann nahm diesen Satz wörtlich in seinem »Meister Floh« auf und geriet so in eine Untersuchung.  Es wurde ein Disziplinarverfahren gegen Hoffmann eingeleitet, dessen Ende der schwerkranke Schriftsteller jedoch nicht mehr erlebte.

Nach dem Todes des langjährigen Freundes schrieb er in den »Erinnerungen an Hoffmann« über den Verlust des Freundes:

Daß ich sein Freund gewesen, wie man es hienieden nur sein kann, fühle ich seit seinem Tode mehr denn je. Ohne oft mit ihm Briefe zu wechseln, war ich gewohnt, ihn mir nahe und unzertrennlich von mir zu denken, und von einer Zukunft zu träumen, die uns an einem gemeinschaftlichen Wohnort vereinigen sollte. Auch bei ihm war dieser Gedanke eine feste Einbildung geworden, deren Erfüllung der Tod nun hinausgeschoben hat.

Hippel versuchte sich selbst als Schriftsteller, jedoch waren seine literarischen Versuche eher mäßiger Natur und konnten icht an die Erfolge seines Onkels Theodor Gottlieb von Hippel anknüfen.

Theodor Gottlieb von Hippel gehörte auch seit dem Jahre 1797 den Freimaurerbund an. Seine Mutterloge war »Viktoria zu den drei gekrönten Türmen« in Marienburg. Er gehörte auch zu den Gründern einer Freimaurerloge in Marienwerder, die den Namen »Zur goldenen Harfe« trug. Im Jahre 1803 stand diese Loge unter der Jurisdiktion der Großen National-Mutterloge »Zu den drei Weltkugeln«. Im Jahre 1815 wurde er von den Brüdern zum Meister vom Stuhl gewählt.

Am 03.01.1790 erfolgte, zusammen mit mehreren Vettern, die Notablierung der Familie durch Kaiser Joseph II.. In Wien verlieh man ihn den Titel eines Reichsfreiherren, der am 06.11.1790 durch den preußischen Staat anerkannt wurde.

  • Aufruf »An mein Volk«, 1813
  • Erinnerungen an Hoffmann, 1822

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