Emmanuel Marie Michel Philippe Fréteau de Saint-Just

* 28.03.1745 in Vaux-le-Pénil
† 14.06.1794 in Paris

Geboren wurde Emmanuel Marie Michel Philippe de Fréteau de Saint-Just am 28.03.1745 in Vaux-le-Pénil. Sein Vater Michel Louis Fréteau de Pény (1715-1771) erbaute das heute noch existierende Schloss von Vaux-le-Pénil und von ihm erbte er den Titel eines Seigneur de Vaux-le-Pénil. Der Grundbesitz befand sich seit dem Jahre 1728 im Besitz seiner Familie.

Fréteau de Saint-Just nahm als Vertreter des Adels von Melun und Moret-sur-Loing an den Generalständen in Versailles des Jahres 1789 teil. St. Just war zu jener Zeit schon als Berater des Pariser Parlaments zu einer gewissen Bekanntheit gelangt.

Schon in den 1770er Jahren wandte er sich gegen die Politik Maupeous, wo er durch Gui-Jean-Baptiste Target und François Denis Tronchet unterstützt wurde.

Er unterstützte auch den Widerstand des Pariser Parlaments gegen die Edikte des Ministers Lomeine de Brienne wofür er im Jahr vor der Revolution noch in Doullens an der Sonne inhaftiert wurde. Diese Prominenz brachte ihm die Unterstützung des liberalen Adels von Melun, die ihn zu ihrem Abgeordneten in den Generalständen wählten.

In Versailles trat er rasch den liberalen Adeligen bei und gehörte mit zu den Vertretern des Ersten Standes, die sich mit dem Dritten Stand zur »Assemble nationale« vereinigten. Er mischte sich sehr häufig in die Debatten ein und erhielt von Mirabeau den Spitznamen »La commère Fréteau«. Er wurde zweimal zum Präsidenten der konstituierenden Nationalversammlung gewählt. Fréteau de Sant Just war ein Verfechter der konstitutionellen Monarchie des Jahres 1791. So schlug er vor, dem Monarchen Louis XVI. den Titel eines »Königs der Franzosen« zu verleihen.

Nach dem 10.08.1792 war er mit dem neuen politischen Kurs der Regierung nicht mehr einverstanden und zog sich auf sein Landgut Vaux-le-Pénil zurück. Er sah in dem drohenden Machtverlust des Königs durch die Horden von Paris das nahe Ende der konstitutionellen Monarchie in greifbare Nähe gerückt.

Er mischte sich noch aktiv in die Politik seiner Heimatstadt ein. Er wurde vor dem Revolutionstribunal angeklagt. Der erste Prozess endete für ihn in einem Freispruch. Dies lag sicherlich auch daran, dass ihm seine Landsleute ein positives Zeugnis aussprachen.

Es folgte eine weitere Anklage wegen Verschwörung gegen die Republik. Da den Angeklagten zu diesem Zeitpunkt keine Mittel zur Verteidigung mehr gewährt wurden, endete dieser Prozess mit einem Todesurteil. Dieses Terror-Urteil wurde am 14.06.1794 – den 26 Pririal des Jahres II - vollstreckt.

Er war seit dem 23.01.1775 mit Marie Josèphe Perrine Moreau de Plancy (1756-1829) verheiratet. Dieser Ehe entstammten 4 Kinder.

Sein Sohn Emmanuel Jean-Baptiste Fréteau de Pény (1775-1855) wurde später Richter am Pariser Kassationsgericht und Pair von Frankreich Er wurde auch mit Offizier der Ehrenlegion.


Letzte Änderung der Seite: 03. 09. 2023 - 16:09