Daniel Ludwig Albrecht

* 07.06.1765 in Berlin
† 27.05.1835 in Berlin

Der am 07.06.1765 in Berlin geborene Daniel Ludwig Albrecht, Sohn eines Bauinspekteurs, erhielt seinen ersten Unterricht durch Privatlehrer ehe er im Jahre 1779 als Aluminat an das Joachimsthalsche Gymnasium wechselte. Er verließ im Jahre 1784 das Gymnasium um in Halle Jura zu studieren. Nach drei Jahren beendete er seine Studien und fand zum 01.09.1787 eine Anstellung als Auscultator beim Stadtgericht in Berlin. Zunächst beabsichtigte Albrecht nach Bestehen der zweiten Staatsprüfung aus dem Justizdienst auszuscheiden und um eine Anstellung als Lehrender zu bitten. Da jedoch eine von ihm verfasste Relation über einen Kriminalprozess große Aufmerksamkeit beim Publikum fand, entschloss er sich nach Ablegung der dritten Prüfung eine juristische Karriere anzustreben.

Im Jahre 1793 wurde der junge Jurist als Hofgerichtsrat in Bromberg angestellt und übernahm schon im folgenden Jahre die Geschäfte in Thorn kommissarisch. Erst im Jahre 1797 erfolgte seine Beförderung zum Rat beim Justizkollegium zu Thorn, die nach damaliger Zeit noch Regierung genannt wurde. In diesen Jahren fand er den Kontakt zum späteren preußischen Kanzler Karl Wilhelm von Schrötter, der seit dem Jahre 1794 den Posten des Chefpräsidenten der Regierung in Westpreußen mit Sitz in Marienwerder wahrnahm. Doch schon im Jahre 1798 wurde Daniel Ludwig Albrecht als Kammergerichtsrat nach Berlin versetzt, wo er Beziehungen zu Beyme, der auch sein Vorgesetzter war, unterhielt. Daniel Ludwig Albrecht gehörte neben dem Geheimen Oberjustizrat Schröner zu dem kleinen Kreise, die dem Großkanzler Goldbeck direkten Vortrag über die Kommissionsarbeiten zur neuen Kriminalordnung halten durften. Durch diese Tätigkeit wurde er im Jahre 1804 als vortragender Rat in das preußische Justizministerium berufen.

Im Jahre 1807 ging Albrecht nach Königsberg und wurde Mitglied der Friedensvollziehungskommission, die nach dem Friedensschluss von Tilsit eine neue Verwaltung für die verbleibenden preußischen Provinzen erarbeiten sollte. Im Rahmen dieser neuen Aufgaben konnte er seine Beziehungen zum dem am 14.11.1806 neu ernannten preußischen Justizminister von Schrötter auffrischen. Albrecht wurde in der dem Minister unterstehenden Immediatkommission mit der Bearbeitung der Kriminalangelegenheiten beauftragt.

Am 01.06.1808 wurde das Kabinett neu gebildet. Zunächst oblag dem Finanzrat Sack der Vortrag der Rechtssachen. Nach seinem Abgang berief Stein Albrecht persönlich zur Geschäftsführung dieses Bereiches. Er bezeichnete den Juristen als »einen unterrichteten, verständigen, bescheidenen Mann«. Bereits am 11.11.1808 bestätigte der preußische König Friedrich Wilhelm III. diesen Vorschlag zugleich erhielt Albrecht das Recht, Mittwochs und Sonnabends dem Könige direkt vorzutragen. Am 28.06.1809 erhielt Albrecht seine Ernennung zum zweiten Geheimen Oberjustizrat im Justizministerium mit einer Besoldung von 2.500 Talern. Die Ernennung erfolgte rückwirkend zum 01.04. desselben Jahres. Auch stellte Großkanzler Beyme ein gutes Zeugnis aus:

»seine bisher in allen Stellungen bewährte Geschicklichkeit, Gründlichkeit und unermüdliche Thätigkeit wurden in ihm dem Könige einen der besten Diener, den Minister einen sehr nützlichen Gehülfen sichern«.

Doch zu der von Beyme angesprochenen Unterstützung des Ministers kam es nicht, da Albrecht zunehmend im Zivilkabinett des Königs Verwendung fand. So wurde er am 13.12.1810 zum ersten Chef des Geheimen Zivilkabinetts des Königs berufen. Daniel Ludwig Albrecht nahm diese vertrauensvolle Aufgabe, ohne je das Vertrauen seines Monarchen zu verlieren, bis kurz vor seinem Tode wahr.

Nach der Geschäftsordnung sollten alle Angelegenheiten im Zivilkabinett geöffnet werden und Friedrich Wilhelm III. entschied, welche Angelegenheit er sofort selbst entscheiden wollte und die restlichen Angelegenheiten wurden in Militär-, Hof- oder Zivilsachen eingeteilt. Dem Staatskanzler Hardenberg wurden alle Zivilsachen übergeben und er konnte entscheiden welche er selbst dem Könige vorzutragen beabsichtigte oder welche er zunächst in die Ministerien gab. Alle anderen Angelegenheiten wurden dem Leiter des Geheimen Kabinetts zum Bearbeitung übergeben. Somit trug Albrecht alle Zivilangelegenheiten dem König vor, die nicht der Staatskanzler sich oder seinen Ministerien vorbehalten hatte. Zugleich hielt er auch den geschäftlichen Verkehr zwischen Monarchen und Staatskanzler auf und vermittelte zwischen beiden.

Bis Ende des Jahres 1811 warnte Staatskanzler Hardenberg stets vor einem Bündnis mit Russland. So äußerte er in seinem Memoire vom 02.11.1811, das ein Bündnis mit Russland bei dem bevorstehenden Krieg zwischen Frankreich und Russland für Preußen vernichtend sei. So würde es Russland zerschlagen und sein Bestreben als Staatskanzler sei es, das schwache Preußen zumindest zu erhalten. Der König forderte Albrecht auf, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. In diesem Gutachten stellte er, bei aller Unsicherheit, doch die These auf, das ein minderwertiger oder schwacher Staat sich im Kampfe zwischen zwei großen Mächten an die Seite des Mächtigeren stellen müsse. Somit müsse Preußen sich an Frankreich anschließen, insbesondere da die Erfahrung mit Russland gezeigt hatte, dass dieses ohne Not die gemeinschaftliche Sache - wie seinerzeit im Jahre 1807 -verlassen könne. Im März des Jahres 1812 schloss Preußen mit Frankreich eine Konvention und stellte ein 20.000 Mann starkes Hilfskorps zu Napoleons Grandé Armée. Schon am 06.09.1812 erkannte Albrecht jedoch, die bedenkliche Lage Frankreichs und seiner Verbündeten und teilte dem Staatskanzler in Teplitz seine Bedenken mit. In einer Stellungnahme vom 17.12.1812 sprach er sich jedoch nicht eindeutig von einer Loslösung Frankreichs aus sondern machte dieses von der Haltung Österreichs abhängig. Zusammen mit Ancillon trat er dafür ein die Verbindungen mit dem Wiener Hof zu intensivieren und zu festigen. Während der Kriegsjahre griff der Leiter des Geheimen Kabinetts immer wieder ausgleichend zwischen dem Staatskanzler Hardenberg und Friedrich Wilhelm III. ein.

Albrecht wurde am 30.03.1817 in den neu begründeten Staatsrat berufen und der König betraute ihn immer wieder mit der Erstellung von Gutachten in schwierigen Angelegenheiten. So empfahl er den Monarchen zum Beispiel am 13.03.1818 auch die bisher noch nicht im Bunde angegliederten preußischen Besitzungen, wie die Provinz Schlesien oder die beiden Lausitzen dem Bunde zuzuführen umso Österreichs Einfluss bei der Bundesversammlung zu mindern. Bis auf Hermann von Boyen sprachen sich alle Mitglieder des Staatsrats für diesen Vorschlag aus. Albrecht gehörte auch zur polizeilichen Immediatkommission, die demagogische Umtriebe in Preußen aufklären sollte, an.

Nach dem Tode des Staatskanzlers Karl August von Hardenberg wurde das Zivilkabinett in zwei Abteilungen gegliedert. In der ersten Abteilung trug stets ein Minister, zunächst Graf Lottum, die staatlichen Sachen vor, während in der zweiten Abteilung die Kabinettsangelegenheiten im engeren Sinne durch den Staatsrat Albrecht vorgetragen wurden. Unabhängig davon holte der König jedoch immer wieder auch den Rat seines Geheimen Kabinettsrats ein.

Der im Jahre 1830 von Albrecht gewünschte Abschied wurde jedoch durch König Friedrich Wilhelm III. abgelehnt. Ab 1834 wurde Albrecht von Karl Christian Müller, der auch sein Nachfolger wurde, unterstützt. Der Staatsrat konnte wenige Monate vor seinem Tode aus dem aktiven Dienst scheiden.

Anlässlich des Todes von Daniel Ludwig Albrecht am 27.05.1835 schrieb der König folgende Zeilen an den Sohn seines Geheimen Kabinettsrats:

Durch den Tod Ihres Vaters, den Sie Mir melden, ist eine langjährige Geschäftsverbindung zwischen Mir und ihm getrennt worden. Die unermüdliche Thätigkeit in der Erfüllung seines Berufes, seine unerschütterliche Rechtlichkeit und seine Anhänglichkeit an Meine Person hatten Mir ihn theuer und werth gemacht und indem ich Ihnen über den Verlust eines so wackern Vaters Mein herzliches Beileid bezeige, kann ich es Mir nicht versagen, Ihnen zugleich meinen eigenen Schmerz darüber zu erkennen geben.


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