Wilhelm Heinrich von Grolman
* 28.02.1781 in Berlin
† 01.01.1854 in Berlin
Wilhelm Heinrich von Grolman wurde am 28.02.1781 in Berlin als Sohn des Chefpräsidenten des Geheimen Obertribunals Heinrich Dietrich von Grolman und seiner Frau Susanna, geb. Märker geboren. Sein älterer Bruder war der spätere General Karl Wilhelm von Grolman.
Er studierte an den Universitäten Halle und Göttingen die Reche, wurde 1801 Auskultator am Stadtgericht Berlin, 1802 Kammergerichts-Referendar und 1804 Regierungsassessor bei der Westpreußischen Regierung in Marienwerder. Im Oktober 1808 wurde er als Rat an das Kammergericht Berlin versetzt.
Auf den Aufruf des Königs "An mein Volk" zur Bildung der Landwehr vom 17.03.1813 war Grolman einer der Ersten, die sich dem Militärgouvernement zur Verfügung stellten. Durch Kabinetts-Ordre vom 13.04.1813 wurde er sogleich zum Major und Kommandeur des 1. Bataillons 4. Kurmärkischen Landwehrinfanterieregiments ernannt. Durch einen besonders kühnen Angriff in dem Gefecht bei Havelberg am 27.08.1813 erwarb er sich das Eiserne Kreuz II. Klasse. Nach der Rückkehr Napoleons von Elba rückte er wieder mit seinem Bataillon aus und focht mit solcher Bravour bei Wavre am 18.06.1815, dass ihm als Zeichen höchster Anerkennung das Eiserne Kreuz I. Klasse verliehen wurde.
Am 01.01.1816 trat Grolman seinen Dienst beim Kammergericht wieder an, wurde aber schon am 31.03. des Jahres zum Präsidenten des Appellationsgerichtes in Kleve ernannt. Am 01.03. 1819 wurde er als Hilfsarbeiter für die Gesetzesrevision in das Ministerium berufen, 1821 unter Verleihung des Charakters als Geheimer Oberjustizrat Vizepräsident des Oberlandesgerichtes Magdeburg, 1827 Vizepräsident des Kammergerichtes, und 1831 Präsident desselben und des Instruktionssenates. Letzterer hatte sich mit der Zeit in zwei Zivilsenate und einen Kriminalsenat aufgelöst, derart, dass die Kriminalräte jeden Zusammenhang mit ihren in den Zivilsenaten beschäftigten Amtsgenossen verloren hatten. Grolman stellte den Zusammenhang durch Abhaltung von Plenarsitzungen und andere Regelungen der Zuständigkeiten wieder her und gab seiner Stellung in Kollegium eine solche Bedeutung, dass seine Ernennung zum Chefpräsidenten, welche Stelle seit 30 Jahren nicht mehr besetzt worden war, nur eine Frage der Zeit war. Sie erfolgte durch Patent vom 10.12.1840, und in demselben Monat noch erfolgte seine Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat mit Titel Exzellenz.
Seine Stellung brachte es mit sich, dass er ohne dass er es wollte, in die Politik verwickelt wurde. Ein Dr. Jacoby aus Königsberg, der den König und die Regierung sehr heftig angegriffen hatte, war von dem Kriminalamt des Kammergerichtes zu 2 1/2 Jahren Festung verurteilt, dann aber auf sowohl von ihm, als auch von der Regierung, die die Strafe für zu gering hielt, eingelegte Berufung von dem Oberappellationssenat beim Kammergericht unter dem Vorsitz von Grolman freigesprochen worden. Während die Bevölkerung Grolman deswegen zujubelte und das Wort wieder prägte: "Es gibt noch Richter in Berlin", betrachtete die Regierung den Freispruch als eine Niederlage; jedenfalls war Grolmans Stellung, besonders im Staatsrat, dadurch erschüttert, so dass er um seine Entlassung aus diesem, und März 1845 um seinen Abschied aus dem Staatsdienst bat. Am 12. 4. 1845 wurde ihm derselbe unter Verleihung des Roten Adlerordens Erster Klasse bewilligt.
Er starb zu Berlin am 01.01.1856. Grolman war zweimal verheiratet; in erster Ehe mit Henriette Wilhelmine Heim, der Tochter des Geheimen Obermedizinalrates Ernst Ludwig Heim in Berlin und in zweiter Ehe mit Malwine Marie Eimbeck, der ältesten Tochter des Kammergerichtspräsidenten Eimbeck zu Berlin; er hinterließ zwei Söhne und drei Töchter.