Startseite > Geschichte > Das Eiserne Kreuz

Die Stiftung des Eisernen Kreuzes

Am 10.03.1813 - dem Geburtstag der verstorbenen Preussenkönigin Luise - stiftete Friedrich-Wilhelm III. einen neuen Orden für Soldaten und "Nichtkombattanten". Die Rückseite, die später zur Vorderseite wurde, trug oben die Königskrone, darunter das Namenszeichen FW und 3 Eichenblätter mit der Jahreszahl 1813. Die Frontseite des Ordens war glatt gehalten. Die 2. Klasse des Ordens wurde am Bande getragen (Schwarzes Band mit weißen Seitenstreifen für Kämpfer und für Nichtkämpfer am weißen Bande mit schwarzen Seitenstreifen) während die I. Klasse der Auszeichnung als Steckkreuz getragen wurde.

Das Groß - Kreuz war nur Heerführern oder Kommandierenden Offizieren vorbehalten, wenn sie erfolgreich eine Schlacht gewonnen haben.

Die besondere Stellung des Eisernen Kreuzes unterstrich Friedrich - Wilhelm auch dadurch, das die Militärehrenzeichen I. und II. Klasse, sowie auch der Roten-Adler-Orden während der Befreiungskriege nicht verliehen werden sollten. Auch das Pour-le-Mérite wurde bis auf wenige Ausnahmen während der Befreiungskriege nicht verliehen. Zu den wenigen Ausnahmen, die das Pour-le-Mérite erhielten gehörte der Chef des Lützower Freicorps Major Adolph von Lützow.

Hier nun die Stiftungsurkunde von 1813:

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc. etc.

In der jetzigen großen Katastrophe, von welcher für das Vaterland alles abhängt, verdient der kräftige Sinn, der die Nation so hoch erhebt, durch ganz eigentümliche Monumente geehrt und verewigt zu werden. Dass die Standhaftigkeit, mit welcher das Volk die unwiderstehlichen Übel einer eisernen Zeit ertrug, nicht zur Kleinmütigkeit herabsank, bewährt der hohe Mut, welcher jetzt jede Brust belebt und welcher, nur auf Religion und auf treue Anhänglichkeit an König und Vaterland sich stützend, ausharren konnte.

Wir haben daher beschlossen, das Verdienst welches in dem jetzt ausbrechenden Kriege, entweder im wirklichen Kampf mit dem Feinde oder außerdem im Felde oder daheim jedoch in Beziehung auf diesen großen Kampf um Freiheit und Selbständigkeit, erworben wird, besonders auszuzeichnen und diese eigentümliche Auszeichnung nach d i e s e m Kriege nicht weiter zu verleihen.

Dem gemäß verordnen Wir wie folgt:

  1. Die nur für diesen Krieg bestehende Auszeichnung des Verdienstes Unserer Untertanen um das Vaterland ist das

eiserne Kreuz

von zwei Klassen und einem Groß - Kreuz.

  1. Beide Klassen haben ein ganz gleiches in Silber gefasstes schwarzes Kreuz von Gusseisen, die Vorderseite ohne Inschrift, die Kehrseite zu oberst Unsern Namenszug F.W. mit der Krone, in der Mitte drei Eichenblätter und unten die Jahreszahl 1813. und beide Klassen werden an einem schwarzen Bande mit weißer Einfassung wenn das Verdienst im Kampf mit dem Feinde erworben ist, und an einem weißen Bande mit schwarzer Einfassung wenn dies nicht der Fall ist, im Knopfloch getragen; die erste Klasse hat neben dieser Dekoration noch ein Kreuz von schwarzem Bande mit weißer Einfassung auf der linken Brust; und das Großkreuz, noch einmal so groß als das der beiden Klassen, wird an dem schwarzen Bande mit weißer Einfassung um den Hals getragen.
  2. Die Militärehrenzeichen erster und zweiter Klasse werden während der Dauer dieses Krieges nicht ausgegeben; auch wird die Erteilung des Roten Adler - Ordens zweiter und dritter Klasse so wie des Ordens Pour le Mérite, bis auf einige einzelne Fälle, in der Regel suspendiert. Das Eiserne Kreuz ersetzt diesen Orden und Ehrenzeichen und wird durchgängig von Höheren und Geringeren auf gleiche Weise in den angeordneten zwei Klassen getragen. Der Orden Pour le Mérite wird in außerordentlichen Fällen mit drei goldenen Eichenblättern am Ringe erteilt.
  3. Die zweite Klasse des eisernen Kreuzes soll durchgängig zuerst verliehen werden; die erste kann nicht anders erfolgen, als wenn die zweite schon erworben war.
  4. Daraus folgt, dass auch diejenigen, welche Orden oder Ehrenzeichen schon besitzen und sich in diesem Kriege auszeichnen, zunächst nur das eiserne Kreuz zweiter Klasse erhalten können.
  5. Das Großkreuz kann ausschließlich nur für eine gewonnene entscheidende Schlacht, nach welcher der Feind seine Position verlassen muss, desgleichen für die Wegnahme einer bedeutenden Festung, oder für die anhaltende Verteidigung einer Festung die nicht in feindliche Hände fällt, der Kommandierende erhalten.
  6. Die jetzt schon vorhandenen Orden und Ehrenzeichen werden mit dem eisernen Kreuz zusammen getragen.
  7. Alle Vorzüge, die bisher mit dem Besitz des Ehrenzeichens erster und zweiter Klasse verbunden waren, gehen auf das eiserne Kreuz über. Der Soldat, der jetzt schon das Ehrenzeichen zweiter Klasse besitzt, kann bei anderweitiger Auszeichnung nur zuerst das eiserne Kreuz zweiter Klasse erhalten; jedoch erhält er mit demselben zugleich die mit dem Besitz des Ehrenzeichens erster Klasse verbundene monatliche Zulage, die aber fernerhin nicht weiter vermehrt werden kann.
  8. In Rücksicht der Art des verwirkten Verlusts dieser Auszeichnung hat es bei den in Ansehung Unserer übrigen Orden und Ehrenzeichen gegebenen Vorschriften sein Bewenden.

Urkundlich unter Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Breslau, den 10ten März 1813.

Friedrich Wilhelm

Generalfeldmarschall Fürst Blücher mit der Sonderstufe des Eisernen Kreuzes 1815
Generalfeldmarschell Fürst Blücher

Im März 1814 erließ Friedrich-Wilhelm eine A.K.O. zur Regelung der Vererbung des Eisernen Kreuzes. Insgesamt wurden mit 9.146 ausgegebenen Kreuzen II. Klasse etwa 16.000 Soldaten ausgezeichnet. 

Für Generalfeldmarschall Gerhard Leberecht Fürst Blücher wurde nach dem Sieg von Waterloo eine besondere Form des Eisernen Kreuzes geschaffen. So wurde das Eiserne Kreuz I. Klasse mit einem goldenen Ordensstern unterlegt. Blücher hatte bereits im August 1813 das Großkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen bekommen. Die Verleihung erfolgte am 07. Juli 1815.

Am 03. August 1841 wurde ein Ehrensold für Träger des Eisernen Kreuzes geschaffen. So wurden jeweils 12 Träger des Eisernen Kreuzes I. Klasse aus dem Offiziers- und Unteroffiziersstand mit einem jährlichen Ehrensold von 150 Talern bedacht. 36 Träger der II. Klasse des Eisernen Kreuzes aus beiden Ständen, wurden mit einem jährlichen Sold von 50 Talern bedacht.

Im Laufe der Geschichte wurde die Stiftung des Eisernen Kreuzes mehrmals erneuert. So wurde die Verdienstauszeichnung in verschiedenen Stufen in den Jahren 1870, 1914 und 1939 erneuert.

Die Tradition des alten preußischen Ordens lebt aber auch noch bis heute in der Tradition der Bundeswehr fort. So führt die Bundeswehr an ihren Fahrzeugen und Flugzeugen als Hoheitsabzeichen die Konturen des Eisernen Kreuzes.